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   BSG, 05.04.2007 - B 7b AS 48/06 B   

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https://dejure.org/2007,42535
BSG, 05.04.2007 - B 7b AS 48/06 B (https://dejure.org/2007,42535)
BSG, Entscheidung vom 05.04.2007 - B 7b AS 48/06 B (https://dejure.org/2007,42535)
BSG, Entscheidung vom 05. April 2007 - B 7b AS 48/06 B (https://dejure.org/2007,42535)
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  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 05.04.2007 - B 7b AS 48/06 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nämlich nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31; BFHE 105, 335, 336).

    Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 05.04.2007 - B 7b AS 48/06 B
    Denn Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht, ob das Berufungsgericht in der Sache richtig entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 05.04.2007 - B 7b AS 48/06 B
    Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39 und 53 und § 160a Nr. 31; BVerwG Buchholz § 75 VwGO Nr. 11).
  • BFH, 28.04.1972 - III B 40/71

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Revision

    Auszug aus BSG, 05.04.2007 - B 7b AS 48/06 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nämlich nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31; BFHE 105, 335, 336).
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